Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Mischa Mars 
Stand: September 2025


§ 1 Geltung / Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Mischa Mars Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Auftragnehmerin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) Die Auftragnehmerin kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Leinwände, digitale Dateien, Downloadlinks, USB-Sticks, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich hierbei um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(4) Die Auftragnehmerin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(5) Bei Personenaufnahmen, insbesondere in Kindertagesstätten, Schulen, bei Hochzeiten, Familienfeiern oder sonstigen Veranstaltungen, sowie bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen, der Sorgeberechtigten sowie der Rechteinhaber einzuholen und die Auftragnehmerin von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

(6) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot oder die Buchungsbestätigung der Auftragnehmerin, in der alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgelegt werden. Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(7) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages, der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin oder durch Zahlung der vereinbarten Anzahlung zustande.

(8) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

(9) Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Auftragnehmerin diese schriftlich anerkennt.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Vertragsgegenstand ist die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Buchungsbestätigung konkret bezeichnete fotografische Leistung (z. B. Kita-Fotografie, Hochzeitsreportage, Familienshooting, Portrait).

(2) Die Leistung umfasst die Anfertigung von Fotografien, die Auswahl der geeigneten Aufnahmen durch die Auftragnehmerin, deren Bearbeitung in einem üblichen Umfang (Farb- und Helligkeitskorrekturen, Bildschnitt) sowie die Bereitstellung der Fotos in einer passwortgeschützten Online-Galerie.

(3) Die Auftragnehmerin entscheidet nach eigenem Ermessen, wie viele Bilder in der Online-Galerie zur Auswahl bereitgestellt werden. Die Galerie steht dem Auftraggeber in der Regel für 60 Tage zur Verfügung. Eine Verlängerung ist nach Vereinbarung möglich.

(4) Bei Kita-Fotografie werden die Bilder den Eltern oder Sorgeberechtigten der Kinder über eine gesonderte, passwortgeschützte Online-Galerie bereitgestellt. Der Erwerb einzelner Bilder oder Fotoprodukte erfolgt direkt durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten.

(5) Gutscheine, die bei Mischa Mars Fotografie erworben werden, sind ab Kaufdatum zwei Jahre gültig, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

(6) Sind dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmerin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

(2) Die Auftragnehmerin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist ausdrücklich untersagt. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

(5) Erteilt die Auftragnehmerin mit Genehmigung des Auftraggebers an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann sie verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Auftragnehmerin zum Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

(8) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Fotografien im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf Webseiten, in Printmedien und in sozialen Netzwerken. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden und wird ggf. Dritte (z. B. Hochzeitsgäste oder Eltern bei Kita-Fotografie) über diese Nutzung informieren und deren Einverständnis einholen. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

(9) Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der vereinbarten Veröffentlichungszeiträume.

(10) Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

(11) Jede über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

(12) Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.

(13) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

(14) Jede Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(15) Analoge Bilddaten (Negative, Dias, Abzüge etc.) sind nach Abschluss der Nutzung unverzüglich an die Auftragnehmerin zurückzugeben. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung zu löschen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(16) Widerruf der Einwilligung / Entschädigung
Der Auftraggeber sowie abgebildete Personen erklären sich einverstanden, dass die im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotografien zur Eigenwerbung der Auftragnehmerin genutzt werden dürfen. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft möglich. Eine Verpflichtung zur Löschung bereits veröffentlichter Aufnahmen besteht nicht. Erfolgt ein Widerruf nach bereits erfolgter Nutzung oder Veröffentlichung, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der Auftragnehmerin eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 € zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


§ 4 Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese erhoben wird, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

(2) Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar von 350,00 € für jede weitere Stunde fällig, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

(3) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Auftragnehmerin.

(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Auftragnehmerin oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Auftragnehmerin auch für Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Auftragnehmerin kein Schaden entstanden ist.

(5) Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei der Auftragnehmerin gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist die Auftragnehmerin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

(6) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro zuzüglich etwaiger Fahrtkosten fällig. Wird die vereinbarte Leistung vom Kunden storniert und die Auftragnehmerin kann für den stornierten Termin eine gleichwertige Buchung vereinbaren, wird die volle Anzahlung zurückerstattet. Sollte eine Differenz hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Veranstaltung entstehen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Differenz einzubehalten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung erfolgen, entsteht der Auftragnehmerin ein Vermögensschaden, der mit 75 % des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten) in Rechnung gestellt wird.

(7) Eine Stornierung durch das Brautpaar ist wie folgt geregelt: Im Falle einer Stornierung wird die geleistete Anzahlung grundsätzlich nicht zurückerstattet.

(8) Ausnahmen hiervon gelten nur bei schwerer Krankheit des Brautpaares oder bei Todesfällen in der engen Familie (Eltern, Geschwister, eigene Kinder). In allen anderen Fällen kann eine Rückerstattung der Anzahlung nur nach Kulanz und im Ermessen der Auftragnehmerin erfolgen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

(9) Künftige Brautpaare sowie andere Auftraggeber erklären sich mit der Veröffentlichung ausgewählter Bilder im Rahmen der Eigenwerbung der Auftragnehmerin einverstanden. Hierzu zählen insbesondere Veröffentlichungen auf der Webseite, in Social Media, in Druckwerken oder bei Wettbewerben. Die Auftragnehmerin darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies ausschließlich der Eigenwerbung dient. Der Auftraggeber ist verpflichtet, abgebildete Personen über diese Nutzung zu informieren und deren Einverständnis einzuholen. Für Ersatzansprüche Dritter, die aufgrund fehlender Einwilligungen entstehen, stellen die Auftraggeber die Auftragnehmerin von jeder Haftung vollumfänglich frei.

(10) Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

(11) Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, Spesen) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(12) Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

(13) Mini-Shootings und Anzahlungen: Bei Buchung eines Mini-Shootings oder sonstigen Shootings ist eine Anzahlung fällig. Diese dient als Reservierungsgebühr und wird bei Stornierung oder Nichtwahrnehmung nicht zurückerstattet. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Der Betrag kann nach Wahl der Fotografin als Wertgutschein angerechnet oder auf ein zukünftiges Mini-Shooting übertragen werden.

(14) Normale Shootings (z. B. Familien-, Portrait- und Business-Shootings): Bei Buchung eines Shootings ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Diese dient als Reservierungsgebühr und wird bei Stornierung oder Nichtwahrnehmung nicht zurückerstattet. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Der Betrag kann nach Wahl der Fotografin als Wertgutschein angerechnet oder auf ein anderes Shooting übertragen werden.


§ 5 Haftung / Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Auftragnehmerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die die Auftragnehmerin oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht haben.

(2) Für Schäden oder den Verlust digitaler Bilddaten, auch wenn diese mehrfach gesichert wurden, haftet die Auftragnehmerin ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verluste, die durch Subunternehmer oder Lieferanten entstehen, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen, ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Auftragnehmerin bestätigt worden sind. Für Verzögerungen haftet die Auftragnehmerin ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Die Organisation und Durchführung von Buchungen erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte die Auftragnehmerin aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat – hierzu zählen insbesondere plötzliche Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, Umwelteinflüsse oder Verkehrsstörungen – nicht oder verspätet zum vereinbarten Termin erscheinen, kann keine Haftung für daraus entstehende Schäden übernommen werden.

(6) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

(7) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus (z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc.) obliegt dem Auftraggeber.

(8) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.


§ 6 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin ist jederzeit unter https://mischamars.de/datenschutz/ abrufbar.


§ 7 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Soweit nachträglich gewollt, bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

(5) Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche.

(6) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Nutzungshonorar zu zahlen.